In den kommenden Wochen sind wieder für betroffenen Unternehmen die Emissionserklärungen für das Berichtsjahr 2020 fällig. Im Ergebnis erscheinten die emitierten Mengen an CO2 in Jahrestonnen, bezogen auf die relavanten Emissionsquellen im Unternehen. Reagieren müssen Unternehmen, die zur Abgabe dieser Emissionserklärung gemäß der 11. Bundenemissionsschutzverordnung verpflichtet sind. Die zuständigen Behörden, die sich mit dieser Emssionssschutzerklärung beschäftigen, sind im Regelfal die Bezirksregierungen oder Gewerbeaufsichtämter. Der Emissionsbericht ist im Internetportal BUBE-online zu erstellen. Brauchen Sie Unterstützung? Foto: adobe stock
Kategorie: Allgemein
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