Atemschutzgeräte/Anpassungsüberprüfung Atemschutz in der neuen Regel DGUV 112-190
Foto: pixabay_Ich trainiere regelmäßig zusammen mit einem Mitglied der örtlichen Feuerwehr ein sogenanntes „Notfallteam“. In unserem Unternehmen sind das speziell ausgebildete und geschulte Mitarbeiter, die in Notfallsituationen wie beispielsweise größere Leckagen von Chemikalien, Brand oder Unfällen schnell und gezielt eingreifen bzw. die örtliche Feuerwehr wirksam unterstützen können. Die Mitarbeiter tragen im Einsatz Chemikalien-Schutzanzüge in Kombination mit Atemschutz. In unserem letzten Training ging es speziell um die Anwendung der vorhandenen PSA „Atemschutzgeräte“. In unserem Fall sind das Pressluft-Atmer (300 bar Druckluftflaschen) und Druckluft-Schlauchgeräte mit Vollmasken (Helme).
In den Trainings habe ich auszugweise Inhalte der aktuell gültigen DGUV Regel 112-190 angewendet (Benutzung von Atemschutzgeräten). Da eine neue zusätzliche Atemschutzmaske getestet und eingeführt werden soll, war es in der DGUV-Regel einfach nachzulesen, worauf es ankommt. Und vor allem, welche Punkte in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden müssen.
Die DGUV- Regel befindet sich gerade in der Überarbeitung, letzter Stand war 2011, es ist davon auszugehen, dass die Überarbeitung in diesem Sommer abgeschlossen werden kann. Wichtig in diesem Zusammenhang ist die sogenannte „Anpassungsüberprüfung“.
Es geht darum, einen geeigneten Auswahlprozeß durchzuführen, um die Eignung eines neuen Atemschutzes festzulegen. Am Ende des Auswahlprozesses und vor dem ersten Gebrauch des neuen Atemschutzes greift die Anpassungsüberprüfung. Nach Abschluss der erfolgreichen Überprüfung kann davon ausgegangen werden, dass ein wirksamer Schutz der Mitarbeiter vorliegt.
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