Heut geht es um die Problematik, wenn es im Abgasstrom von Produktionsanlagen flüchtige Kohlenwasserstoffe gibt, die den immer schärfer werdenden Grenzwerten nicht mehr genügen. Vorrangig gilt es hier die Verwaltungsvorschrift TA Luft und/oder die 31. BImSchV (Lösemittelverordnung) einzuhalten. Was kann man machen, um diese Problematik zu bearbeiten?
Im ersten Schritt muss man prüfen, ob man das Lösemittel substituieren kann, idealerweise gegen eins mit deutlich weniger Lösemittelanteil oder sogar auf Wasserbasis. Das ist einfacher gesagt als getan, ist aber im Regelfall die beste Methode, an der Ursache direkt anzugreifen.
Ein weiterer Schritt ist es, alle Anlagenparameter zu überprüfen, die Einfluss auf den Abgasstrom nehmen. Beispielsweise die Luftmenge Absaugventilators, aber vor allem die Parameter Lösemittelverbrauch je Zeiteinheit beeinflussen den Lösemitteleintrag und somit auch die Lösemittelkonzentration im Abgas. Mehr dazu in Kürze in einem weiteren Teil.