Leider gibt es jedes Jahr viel zu viele schwere Unfälle mit Flurförderzeugen wie z.B Gabelstapler, Hand-, Nieder- oder Hochhubwagen. Der Gesetzgeber schreibt eine regelmäßige Prüfung vor, das gilt auch für Anbaugeräte. Die Prüffristen hängen u.a. von der Art des Flurförderzeuges ab, also ob es sich um ein elektro-, diesel- oder gasgetriebenes Gerät handelt. Zur Vereinfachung konzentriere ich mich in diesem Artikel auf die überlicherweise verwendeten klassichen Gabelstapler. Die Vorgaben für die UVV-Prüfungen kommen u.a. aus der DGUV-Vorschrift 68. Die Prüfungen selbst dürfen nur Sachkundige vornehmen. Dem Unternehmer steht es grundsätzlich frei, welchen Sachkundigen er mit der Durchführung der Prüfungen beauftragt.
Als Sachkunddige kommen in Frage der Kundendienst vom Hersteller, Betriebshandwerker, Betriebsmeister oder Bestriebsungenieure, freiberufliche Sachkundige, Sachverständige der Technischen Überwachungsvereine. Falls Sie tiefer in dieses Thema einsteigen möchten, kontaktieren Sie mich bitte.